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Schweiz: Myopie-Management jetzt als Kassenleistung

Mädchen bei Augenuntersuchung zum Myopie-Management trägt Messbrille
Myopie-Management bzw. Myopie-Kontrolle wird nun offiziell zur Kassenleistung in der Schweiz. Bild: Getty Images

Wird zum 1. Juli in MiGeL aufgenommen

Der Schweizerische Berufsverband für Augenoptik und Optometrie (SBAO) hat in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit OptikSchweiz erreicht, dass zum 1. Juli 2024 das Myopie-Management in der Mittel- und Gegenständeliste der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV (MiGeL) aufgenommen wird.

„Diese Neuerung markiere eine beachtenswerte Errungenschaft für die Branche“, teilt der SBAO selbst mit. Seit 2020 arbeitete die Projektgruppe daran und erhielt nun „endlich den Entscheid des Bundesamts für Gesundheit“.

Fast alle Forderungen durchgesetzt

Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Andy Dätwyler, und in weiteren Funktionen besetzt durch Manuel Kovats, Kuno Cajacob, Pascal Blaser und Michael Bärtschi, musste für sämtliche Produkte die Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit lückenlos belegen und mit der Fachärzteschaft zusammenarbeiten. Fast alle beantragten Änderungen seien vom BAG akzeptiert und umgesetzt worden.

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Mit der Aufnahme des Myopie-Managements bzw. der Myopie-Kontrolle, wie es der SBAO benennt, in die MiGeL sei die Schweiz nun weltweit das zweite Land, das die Myopie in der Grundversicherung abdeckt. Pro Jahr zahlen die Krankenkassen CHF 850, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs. Für die Vergütung gibt es einige Limitationen, wie unter anderem die Verordnung durch Fachärzte für Ophthalmologie mit Angabe von axialer Augenlänge, Progressions-Nachweis und Myopiegrad. Weitere Anpassungen, die die Revision der MiGeL bringt, umfassen:

  • die Beitragsberechtigung von Brillen bei Keratokonus, Hornhauterkrankungen oder Iris-Defekten (anstatt ausschließlich die von Kontaktlinsen, wie bis anhin) – CHF 632.34 pro Brille
  • die Ausweitung der Beitragsberechtigung auf die gesamte Brille, statt nur Brillengläser – Fassungen wurden also ebenfalls als Medizinprodukte akzeptiert
  • die Anpassung der Berufsbezeichnungen – die Rede ist nun konsequent von Optometristen (anstatt „Optiker“, wie bis anhin)

Nicht umgesetzt worden sei einzig die Forderung der Projektgruppe, die jährliche augenärztliche Rezeptpflicht für den Beitrag von CHF 180.67 an Brillen oder Kontaktlinsen (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) abzuschaffen.

Quelle: SBAO

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