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DBSV: Unfallrisiko E-Roller

Stadt Münster zum schnellen Handeln verurteilt

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) hat mit Unterstützung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) die Stadt Münster verklagt und sich dabei in wichtigen Punkten durchgesetzt.

In dem Verbandsklageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster geht es um stationslos vermietete E-Roller, die das Straßenbild vieler Städte prägen. Wenn sie wie in Münster an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs abgestellt werden können („Free-Floating-Modell“), führe das zu einer Unfallgefahr insbesondere auch für blinde und sehbehinderte Menschen, so die Argumentation der Kläger. Dabei sei es bereits zu zahlreichen Unfällen mit teils schweren Verletzungen bei den Opfern gekommen.

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Free-Floating-Modell formell illegal

Das Verwaltungsgericht verurteilte die Stadt Münster nun, zeitnah für mehr Sicherheit auf ihren Gehwegen zu sorgen. „Bisher wurden wir mit dem Verweis auf freiwillige Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber abgespeist“, erläutert die Vorsitzende des BSVW, Swetlana Böhm. „Nun muss die Stadt nachlegen und zwar zügig!“

Im Beschluss wurde festgehalten, dass ein Verleihsystem nach dem Free-Floating-Modell, wie es in Münster praktiziert wird, formell illegal ist, wenn keine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenraums vorliegt. Dadurch soll die Stadt Münster nun verbindliche Abstellflächen sowie klare Regeln für E-Roller durchsetzen.

Andere Kommunen sollten folgen

„Jetzt haben wir es schwarz auf weiß“, sagt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke. „Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber reichen nicht aus, stattdessen brauchen wir Sondernutzungserlaubnisse mit klaren Ansagen, um Gefahren auf Gehwegen abzuwenden. Wir erwarten, dass dieses Signal auch in anderen Kommunen und beim Deutschen Städtetag ankommt.“

Großes Unfallrisiko für Blinde, Sehbehinderte und auch unachtsame normalsichtige Fußgänger: Beliebig abgestellte/abgelegte E-Roller. Bild: DBSV/Ziebe
Großes Unfallrisiko für Blinde, Sehbehinderte und auch unachtsame normalsichtige Fußgänger: Beliebig abgestellte/abgelegte E-Roller. Bild: DBSV/Ziebe

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